Am 24. März 2005 trat das neue Gesetz „ElektroG“ (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) in Kraft. Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte, die mit untenstehender Kennzeichnung versehen sind.
Ab dem 24. März 2006 können demnach alle Verbraucher(innen) ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit dieser Kennzeichnung kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, wie z.B. Wertstoffhöfen,
abgeben. Entsprechende Geräte dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden!
Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle gebrauchten Elektronikaltgeräte zurückzugeben, und z.B. bei den öffentlichen Sammelstellen abzugeben.
Sie können die hier erworbenen Elektronikaltgeräte auch ausreichend frankiert per Post an die im Impressum genannte Adresse zurücksenden.
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